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Kein Datenschutz bei EC-Karten?
22 | 10 | 2010Die Nutzung der Verbraucherdaten bei EC-Kartenzahlung hat das Zahlungsmittel in Verruf gebracht. Zu Unrecht! Die Zahlung mit der EC-Karte in Verbindung mit der PIN-Nummer ist eigentlich eine sichere und datensparsame Zahlungsmethode. Allerdings haben schwarze Schafe bei den Akzeptanzstellen (Handel) und den Abrechnungsdienstleistern die Aufsichtsbehörden auf den Plan gerufen. Wie so oft stellt sich heraus, dass die Aussicht auf ein kleines Zusatzgeschäft dazu geführt hat, die gebotene unternehmerische Umsicht zu vergessen. Ohne datenschutzrechtliche Prüfung oder gar die Einbindung des Datenschutzbeauftragten dürfen personenbezogene Daten nicht verarbeitet werden – erst recht nicht, wenn die Betroffenen von dieser Verarbeitung nichts wissen.
Wie sollten sich nun Händler verhalten, die weiter EC-Karten akzeptieren, aber sichergehen möchten, dass diese Daten nicht durch den Systembetreiber missbraucht werden? Wie geht man mit den zunehmenden Anfragen der besorgten Kunden um, die ggf. vor Einkäufen zurückschrecken, angesichts der aktuellen Vorfälle? Hier hilft der interne Datenschutzbeauftragte oder ein erfahrener Datenschutzberater.