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Google Analytics - weiterhin auf dem Prüfstand

13 | 02 | 2011

Google Analytics steht weiter in der Kritik, denn trotz der verbindlichen Anforderungen zum Thema Datenschutz in Deutschland entsprechen die Google Analytics-Tools nicht den Bestimmungen. Dieses kann sich besonders verheerend für die Nutzer auswirken. Denn bei der Nutzung des Analyseinstruments, welches das Nutzungsverhalten von Websitebesuchern darstellt, wird die IP-Adresse jedes Besuchers an Google gesandt und dort gespeichert.

Diese Speicherung der IP-Adresse ist laut Bestimmung der obersten Datenschutzbehörden der Bundesländer unzulässig, da dieses ein personenbezogenes Datum ist, welches bei der Verwendung der Zustimmung des Betroffenen bedarf.
Nach langem Widerstand ist Google nun doch bereit, Zugeständnisse zu machen.

Demnach werden nun vor Nutzung einer Website, die Google Analytics einsetzt, die IP-Adressen anonymisiert - jedoch nicht gelöscht. So wird zumindest die direkte Zuordnung und Analyse des Nutzers verhindert. Jedoch ist auch weiterhin fraglich, ob diese Vorgehensweise datenschutzkonform ist.

Um das Nutzungsverhalten von Websites datenschutzgerecht zu gestalten, kann man auf akzeptierte Alternativen zurückgreifen.

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