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Cloud Computing - Arbeitserleichterung oder Datenschutzlücke?

12 | 01 | 2011

Cloud-Computing bietet Unternehmen unter anderem die Möglichkeit, ihre Daten nicht mehr hausintern auf einem Server zu speichern, sondern alle Daten durch einen externen Anbieter via Internet in der Cloud speichern zu lassen. Diese Form der IT-Leistung kann u.a. Back-Up-Kosten verringern oder begrenzte Speicherkapazitäten überbrücken.

Doch aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Nutzung der Cloud-Services genau zu überprüfen, bevor firmeninterne Daten, die den Datenschutzbestimmungen unterliegen, über das Internet zu weiteren Dienstleistern gelangen. So muss vor der Nutzung die Datenschutzkonformität des Anbieters geprüft und durch einen Vertrag geregelt werden.

Befindet sich der Server des Anbieters im Ausland, ggf. sogar außerhalb der EU, ist die Zulässigkeit nach BDSG bzw. nach EU Datenschutzrichtlinie zu gewährleisten. Ausländische Bestimmungen müssen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, um potentielle Risiken frühzeitig zu ermitteln und abzusichern.

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