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Beschäftigtendatenschutz - Kündigung bei privater Nutzung von E-Mail und Internet?

03 | 11 | 2010

Die Arbeitsgerichte haben sich in den letzten Jahren immer wieder mit dem Thema der privaten Nutzung von E-Mail und Internet im Unternehmen befassen müssen. Dabei war es nicht immer eindeutig, welche Nutzung zu einer Abmahnung oder Kündigung führt.

Allerdings haben sich alle Entscheidungen intensiv mit den Rahmenbedingungen in den Unternehmen befasst: „Lag eine Regelung vor, war diese wirksam und wurde diese so im Unternehmen gelebt?“ Häufig liegt eine betriebliche Übung vor, weil im Unternehmen nichts klar geregelt ist.

Aus der betrieblichen Übung eine andere Regelung oder sogar ein Verbot der privaten Nutzung zu machen, bedarf einer sorgfältigen Prüfung der Rahmenbedingungen. Ein erfahrener Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzberater wird hier die geeigneten Schritte vorbereiten, um die für das Unternehmen passende Lösung umzusetzen.

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