Unternehmensberatung
Datenschutzbeauftragter
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist notwendig, wenn mehr als neun Personen, EDV-gestützt, personenbezogene Daten verarbeiten. Darunter ist jede Art von personenbezogenen Daten zu verstehen – auch Urlaubslisten, Daten in Outlook-Clients oder beispielsweise CRM-Systemen.
Die Funktion des Datenschutzbeauftragten kann innerhalb eines Unternehmens sowohl von einer internen als auch von einer externen Kraft bekleidet werden.
Die Entscheidung für einen internen oder externen DSB muss an Hand verschiedenen Kriterien getroffen werden z.B.
- Fachliche und persönliche Eignung
- Kenntniss der einschlägigen Gesetze
- Wirtschaftlichkeit
- Zuverlässigkeit
- Interessenskonflikt
- Zeitbudget
- ...
Während ein interner Kandidat das Unternehmen besser kennt, hat der professionelle externe Datenschutzbeauftragte die höhere Fachkenntnis und kann bewährte Lösungen direkt ins Unternehmen einbringen.
Der Interessenskonflikt kann den internen (Personal-, IT-, Vertriebsleitung, Geschäftsführung) ebenso treffen wie den externen DSB (IT-Dienstleister, Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer) – sofern diese auch in ihrem Fachbereich für das Unternehmen tätig sind.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema DSB.
Und hier geht es zu Projektbeispielen und Kurzprofilen einiger Berater.