Unternehmensberatung
für Datenschutz
& Datensicherheit
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Beratung im Rahmen von Projekten − z.B. bei:
Das können wir für Sie tun!
ds-quadrat verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Know-how aus vielen Projekten und Bestellungen in verschiedenen Bereichen. Unsere Partner haben langjährige Berufserfahrungen in den entsprechenden Unternehmensbereichen. Die Datenschutzberater bilden sich regelmäßig weiter und sind in diversen Fachgruppen tätig und im Austausch mit weiteren Datenschutzexperten.
Im Bereich Datenschutz stehen Ihnen unsere Berater beispielsweise für die folgenden Aufgaben zur Verfügung:
Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
Sie haben sich entschieden, die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen durch einen professionellen Datenschutzberater als externen Datenschutzbeauftragten wahrnehmen zu lassen (siehe auch Vor- und Nachteile). Damit haben Sie eine Entscheidung für die Transparenz Ihrer Investition getroffen. In der Praxis besitzt der professionelle externe Datenschutzbeauftragte eine Reihe von Vorteilen gegenüber dem internen Teilzeitdatenschützer.
Datenschutz - Maßgeschneidert
Leistungsstufen bei der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten
Um unsere Leistung für Ihr Unternehmen so kompatibel und wirtschaftlich
wie möglich aufzustellen, bieten wir bei der Bestellung des
betrieblichen Datenschutzbeauftragten drei Leistungsstufen an:
Basic:
Diese Leistungsstufe bietet sich für Unternehmen an, die interne Kapazitäten nutzen möchten, um die erforderlichen Dokumentationen selbst zu erstellen. Der ds-quadrat-Datenschutzbeauftragte wird beratend und prüfend tätig. Schulungen sind nicht enthalten.
Der ds-quadrat-Datenschutzbeauftragte nimmt alle im Rahmen der Aufgabe erforderlichen Tätigkeiten
selbst wahr. Im Unternehmen ist ggf. eine koordinierende Stelle als Ansprechpartner erforderlich.
Schulungen werden als Präsenzschulungen oder als WBT durchgeführt, wobei die Präsenzschulung
aus Teilnehmersicht vorzuziehen ist.
Der ds-quadrat-Datenschutzbeauftragte wird durch einen weiteren ds-quadrat-Berater als Stellvertreter
unterstützt. Beide stehen Ihrem Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Best-Practice IT:
Dieses Modell beinhaltet auch die Beratung im Bereich der IT-Sicherheit. Da zahlreiche
Tätigkeiten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten auch die Dokumentation von
IT-Prozessen berühren, können hier Synergieeffekte erzielt werden. Die
Tätigkeiten nach Stufe Best-Practice sind enthalten. Grundlage ist hier neben dem BDSG das
BSI Grundschutzhandbuch. Diese Tätigkeit beinhaltet die Unterstützung bei der
Erarbeitung der sicherheitsrelevanten Prozesse inkl. der Prozessbeschreibungen für Ihre
IT-Sicherheit.
Eine Zertifizierungsberatung (BSI oder DIN/ISO 27001) ist nicht Bestandteil dieser Stufe,
kann aber separat beauftragt werden.
Das ds-quadrat-Datenschutzprojekt
Drei Projektphasen führen zum Erfolg
Unsere Tätigkeit beginnt mit einer Bestandsaufnahme der Datenschutzsituation im Unternehmen.
Wir empfehlen, diese Bestandsaufnahme vor der Bestellung und Beauftragung zum externen
Datenschutzbeauftragten durchzuführen, da sich die tatsächlichen Aufgaben erst
auf dieser Basis seriös ermitteln und auf Ihr Unternehmen anpassen lassen. Zudem erhalten
Sie einen sehr guten Eindruck über unsere Arbeitsweise, ohne sich sofort
längerfristig binden zu müssen.
An die Bestandsaufnahme schließt sich − soweit nicht anders gewünscht −
eine Projektphase an. Die Aufgaben dieser Phase ergeben sich aus den Ergebnissen der
Bestandsaufnahme. In dieser Phase werden die Punkte bearbeitet, die als Ergebnis der
Bestandsaufnahme kurzfristig abgeschlossen werden sollen (beispielsweise die
Durchführung von Schulungen, Erstellung der gesetzlich geforderten Dokumentation, etc.).
Der Umfang der Projektphase ist davon abhängig, wie viele Vorarbeiten im Unternehmen
vorliegen. Vor allem aber beeinflusst das Geschäftsmodell Ihres Unternehmens diese
Phase erheblich.
In der dritten Phase übernehmen wir für Ihr Unternehmen die Funktion des Externen Datenschutzbeauftragten. Wir sind Ansprechpartner für alle Aspekte des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen und führen die regelmäßig erforderlichen Aufgaben selbständig aus.
Projektablauf im Überblick
Sie möchten eine Anfrage zum Thema externer Datenschutzbeauftragter stellen?
Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten
Gerade neue Datenschutzbeauftragte benötigen für die zielgerichtete Einarbeitung oder die Bearbeitung wichtiger Projekte professionelle Unterstützung. Die Aufgaben können in der Regel nicht warten, bis Know-how und Erfahrung zu den Aufgaben passen. Für diese Fälle haben wir bewährte Coachingpakete geschnürt, die dem neuen DSB helfen, schnell in die Aufgaben einzusteigen und die Sicherheit einer kompetenten Beratung mitbringen.
In größeren Unternehmen ist der DSB aus Zeitgründen oft nicht mehr in der Lage, alle Aufgaben des DSB selbst im erforderlichen Umfang wahrzunehmen. Hier unterstützen wir durch einzelne Leistungen aus unseren Paketen, beispielsweise Schulungen, Entwicklung von Unterlagen, Mitarbeit in Projekten.
Sie investieren in Datenschutz, aber lohnt sich das auch?
Viele Anbieter im Bereich Datenschutz kosten zwar Geld, erfüllen aber die notwendigen Aufgaben nicht. Entweder weil sie es gar nicht können oder aber nicht dürfen.
Sie kennen Ihre gesetzliche Verpflichtung im Bereich Datenschutz.
Sie haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt und gehen davon aus, dass dieser die
richtigen Aktivitäten entfaltet. Wir stellen im Rahmen unserer
Prüfungstätigkeiten immer öfter fest, dass dies nicht der Fall ist.
Vor allem bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist das Risiko
an einen unseriösen Anbieter zu geraten hoch.
Wir prüfen die vertraglichen Grundlagen, die Bestellungsvoraussetzungen und den Dienstleister, bzw. seine Qualifikation selbst. Darüber hinaus werden der zeitliche Einsatz und die Arbeitsergebnisse bewertet. Ob die Bestellung bereits erfolgt ist oder noch bevorsteht, mit unserer Erfahrung sichern wir diese Investition für Sie ab.
Unterstützung bei der Auswahl eines Datenschutzbeauftragten
Soll ein interner Kandidat gefunden und aufgebaut werden, so unterstützen wir Sie bei der Ermittlung des geeigneten Kandidaten innerhalb des Unternehmens und stellen gegebenenfalls einen Entwicklungsplan auf, um die erforderlichen Qualifikationen aufzubauen und die Aufgaben zu erfüllen.
Soll ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden, so unterstützen wir von der Ausschreibung bis zur Auswahl bzw. Bestellung. Wir stellen bewährte Vertragsunterlagen zur Verfügung und stimmen die Aufgabeninhalte auf Ihr Unternehmen ab.
Best-Practice bedeutet vor allem Erfahrung!
Grundlage unserer Prüfungen sind dabei nicht theoretische Maximalforderungen
sondern bewährte pragmatische Standards, wie sie in vielen Unternehmen erfolgreich
zum Einsatz kommen.
Durch die Vielzahl der Unternehmen, die wir im Rahmen unserer
Prüfungstätigkeit betreuen, können wir auf umfangreiche Erfahrungen
zurückgreifen.
Hintergründe:
Ruinöser Wettbewerb
Datenschutzbeauftragter ist kein geschützter Beruf. Jeder kann sich so bezeichnen
und viele Anbieter nutzen diese intransparente Situation aus und bieten diese
Dienstleistung an, ohne eine entsprechende Qualifikation vorweisen zu können.
In diesem Bereich findet seit einigen Jahren ein ruinöser Preiskampf statt, der
dazu führt, dass vor allem billige Anbieter am Markt bestehen können.
Diese Dienstleister beherrschen aber in der Regel weder das Metier noch ist ihnen an
einer seriösen Bearbeitung der Aufgabe gelegen. Sie "sammeln" die so
genannten Bestellungen zum Datenschutzbeauftragten und finanzieren sich über die
hohe Anzahl der Bestellungen. Einige Anbieter kommen auf diese Weise auf mehrere
hundert Bestellungen (Unternehmen, Krankenhäuser, etc.). Dabei bleibt der
einzelne Mandant auf der Strecke. Die Verantwortung für die korrekte Wahrnehmung
der Aufgabe liegt aber beim Unternehmen. Der unseriöse Anbieter geht hier also
ein relativ geringes Risiko ein − den Schaden hat der Mandant, da eine derartige
Bestellung unwirksam ist.
Nebeneinnahme für IT-Dienstleister?
Die Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten wird immer öfter von
IT-Dienstleistern als Nebeneinnahme betrachtet und den eigenen Kunden als
zusätzliche Dienstleistung verkauft.
Dies ist nach geltender Gesetzeslage oft nicht zulässig, da der Datenschutzbeauftragte
auch den IT-Dienstleister überprüfen muss, was der Dienstleister selbst
natürlich nicht objektiv kann. Hier liegt ein klassischer Interessenskonflikt vor
und dieser ist gemäß BDSG nicht zulässig, d.h. es kommt keine wirksame
Bestellung zustande.
Die Aufsichtsbehörden haben auf diese Entwicklung bereits reagiert und
entsprechende Erklärungen abgegeben. Viele IT-Dienstleister stört dies aber
nicht, denn den Schaden hat der Kunde, der nicht wirksam bestellt hat
und somit gegebenenfalls haftet.
Entwicklung & Durchführung von Inhouse-Trainings
Der Erfolg von Schulungen trägt erheblich zum Erfolg des Datenschutzes im Unternehmen bei. Unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung und hohe didaktische Kompetenzen im Bereich der Schulungen und Trainings.
Wir bieten eine breite Palette von Workshops und Trainings für einzelne Aufgabenbereiche.
Je nach Unternehmen und Branche besitzen Datenschutzkonzepte einen besonderen Stellenwert. Durch zahlreiche Projekte sind wir in der Lage, die jeweiligen Anforderungen wirtschaftlich in diesen Dokumentationen umzusetzen − auch als Unterstützung für den internen DSB.
Gem. BDSG § 4g (2) sind die Verfahren, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzt werden, nach festgelegten Kriterien zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient verschiedenen Zwecken und muss daher bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie ist vom Unternehmen zu erstellen und dem DSB zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist die Erstellung ohne das entsprechende Know-how etwas mühsam. Daher kann diese Aufgabe auch von unseren Beratern durchgeführt werden. Sie erhalten die Dokumentation in digitaler Form und können die weitere Pflege im Unternehmen organisieren.
Das Datenschutz-Audit ist bislang nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Unternehmen nutzen es gleichwohl, um ihre Prozesse im Bereich Datenschutz von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen. Dadurch erhalten sie neutrale Hinweise dazu, wie andere Unternehmen bestimmte Bereiche gelöst haben und welche Verbesserungspotentiale sich noch ergeben.
Hier steht nicht der Datenschutzbeauftragte zur Überprüfung an, sondern das gesamte Datenschutzmanagement, seine Akzeptanz und Umsetzung im Unternehmen.
Datenschutzberatung im Rahmen von Projekten
Die ds-quadrat Partner sind als Datenschutzberater in Projekten tätig, die beispielsweise dem Zweck dienen, eine neue Technologie einzuführen, mit der gegebenenfalls auch personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das kann eine neue Software sein, eine Videoüberwachung bestimmter Bereiche eines Unternehmens oder eine Zutrittskontrolle mit RFID-Chipkarten (RFID - Radio Frequency Identification, Identifikation per Funkchip). Derartige Projekte unterliegen konkreten Anforderungen aus den entsprechenden Datenschutzgesetzen und anderen Gesetzen wie z.B. dem Betriebsverfassungsgesetz.
Zunehmend stehen Mitarbeiter, Kunden oder Betriebs- und Personalräte derartigen Technologien sehr skeptisch gegenüber. Unsere Berater helfen dabei, die Projekte datenschutzgerecht umzusetzen und vermitteln den Betroffenen die notwendige Sicherheit und das Vertrauen für den Umgang mit der Technologie bereits im Vorfeld. Dabei können wir auf unsere Erfahrungen aus ähnlichen Projekten zurückgreifen und darüber berichten, wie andere Unternehmen die oft gleichen Fragen gelöst haben.